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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Zauberpark am Flughafen Zürich

1. Geltungsbereich

Das Festival Zauberpark am Flughafen Zürich (nachfolgend Festival) ist eine vom No Ordinary Art Live AG (nachfolgend Veranstalter) durchgeführte Open Air Veranstaltung.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Besucher:innen des Festivals, Standbetreiber:innen und übrige Vertragspartner:innen der Veranstalterin. Es gelten die auf der Internetseite https://zauberpark.ch/ veröffentlichten AGB.

2. Vertragsschluss / Ticketverkauf

Mit dem Erwerb oder Erhalt eines Tickets schliessen die Besucher:innen mit dem Veranstalter einen Vertrag über die auf dem Ticket bezeichneten Leistungen ab und die vorliegenden AGB. Bei minderjährigen oder urteilsunfähigen Besucher:innen ist das Einverständnis der gesetzlichen Vertretung vorausgesetzt.

Für Kinder unter 4 Jahren ist der Besuch gratis. Besucher:innen unter 16 Jahren ist der Besuch nur in Begleitung einer erwachsenen Person oder mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erlaubt. Die erwachsene Begleitperson erklärt mit dem Kauf ihres Tickets, dass die vorliegenden AGB auch für die von ihnen begleiteten Kinder gelten.

Tickets können im Vorverkauf oder an der Abendkasse gekauft werden. See Tickets AG ist der einzige autorisierte Tickethändler (https://www.seetickets.com/ch/content/partial/terms-and-conditions).

Es besteht kein Anspruch auf ein Ticket. Der Zutritt zur Veranstaltung ist beschränkt und kann nur im Rahmen von behördlich genehmigten oder vom Veranstalter bestimmten Zuschauer-Kapazitäten gewährt werden. Bei Erschöpfung dieser Kapazitäten behält sich der Veranstalter eine Beschränkung der Anzahl Tickets bzw. des Zutritts vor.

Die Tickets werden am Eingang zur Veranstaltung geprüft. Es sind nur diejenigen Tickets gültig, die über die offiziellen Vertriebskanäle bezogen wurden. Bei personalisierten Tickets kann der Veranstalter entsprechende Ausweise verlangen, ist aber nicht zur Überprüfung der Identität des Tickethalters verpflichtet. Der Veranstalter kann den Zutritt zum Festival verweigern, wenn Kopien eines Tickets im Umlauf sind und der Zutritt für das jeweilige Ticket bereits gewährt wurde. Rückerstattungsansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen diesfalls keine.

Der Erwerb von Tickets zwecks Weiterverkaufs ist untersagt. Ebenso ist der Weiterverkauf von Freikarten untersagt. Der Veranstalter kann weiterverkaufte Freikarten und für den Zweck des Weiterverkaufs erworbene Tickets sperren und den jeweiligen Tickethalter:innen den Einlass verwehren bzw. diese vom Festivalgelände wegweisen. Rückerstattungsansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen keine.

Die Tickets sind nur gültig für ein bestimmtes Datum. Es gibt kein Verschiebungsdatum.

Das Risiko von Programmänderungen inkl. Konzertabsagen, Unterbrüchen, Abbrüchen und Absagen trägt der Ticketinhaber:in. Vorbehalten bleibt Ziff. 6. hiernach.

3. Zutritt zum Festgelände

Die nachfolgenden Sicherheits- Alters- und sonstigen Zutrittsvorschriften sind einzuhalten. Den Anweisungen des Festivalpersonals ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung können Besucher:innen von der Veranstaltung entschädigungslos, insbesondere ohne Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, ausgeschlossen werden.

Der Veranstalter hat behördlich verordnete Massnahmen einzuhalten (zur Sicherheit, Gesundheit, etc.; z.B. zur Bekämpfung des Corona-Virus wie Covid-Zertifikat, Contact Tracing, Maskenpflicht etc.). Die behördlichen Vorgaben verstehen sich als Mindestvorgaben, der Veranstalter kann nach freiem Ermessen strengere Massnahmen ergreifen. Diese können jederzeit, insbesondere zwischen dem Zeitpunkt des Ticketkaufs und der Durchführung der Veranstaltung, angepasst werden. Besucher:innen haben die vom Veranstalter getroffenen Massnahmen zu befolgen.

Das Mitbringen von Glaswaren, Alu-, Blech- und Spraydosen, Megafonen und sonstigen lärmbelästigenden Gegenständen, pyrotechnischen Gegenständen, Waffen aller Art sowie anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt die Wegweisung vom Festivalgelände. Für abgegebene Gegenstände wird nicht gehaftet. Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Abgabe von Alkohol. Jugendliche unter 16 Jahren erhalten keinen Alkohol, Jugendliche unter 18 Jahren erhalten keine gebrannten Wasser. Der Besitz und Konsum von Drogen sind auf dem gesamten Areal untersagt.

Der Sicherheitsdienst ist rund um die Uhr auf dem gesamten Areal im Einsatz. Er soll die Sicherheit der Sachen und Personen sowie den reibungslosen Festivalbetrieb sicherstellen. Bei Problemen steht das Sicherheitspersonal zur Verfügung, dessen Anweisungen Folge zu leisten ist. Der Sicherheitsdienst hat das Recht, Personen den Einlass auf das Festivalgelände insbesondere bei Gefährdung von Sachen und Personen und bei Störung des Festivalbetriebs zu verwehren bzw. Personen vom Festivalgelände wegzuweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.

Besucher:innen respektieren die Persönlichkeitsrechte der Künstler:innen, des Personals des Veranstalters, der Marktstandbetreiber und der anderen Besucher:innen.

Am Zauberpark gibt es ausnahmsweise keinen Wiedereintritt. Das heisst, sobald das Festivalgelände verlassen wird, ist ein Wiedereintritt nicht mehr möglich.

Aufgrund des hohen Besucheraufkommens und der Live-Konzerte raten wir davon ab, Vierbeiner mitzubringen.

Das Gelände ist für Rollstuhlfahrer:innen nur eingeschränkt zugänglich.  Alle Lichtkunstinstallationen, Genussdorf und Konzertbühne sind mit dem Rollstuhl zugänglich.

Besucher:innen haften gegenüber dem Veranstalter unbeschränkt für verursachte Schäden.

4. Programm

Angaben zu den Darbietungen und Künstler:innen werden vom Veranstalter vorgängig im Veranstaltungsprogramm kommuniziert.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Es bestehen keine Ansprüche der Besucher:innen im Falle von Programmänderungen, insbesondere nicht wegen Konzertabsagen, Absagen von bestimmten Künstler:innen, Änderungen im zeitlichen Ablauf, etc.

Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf die Darbietungen der Künstler:innen, insbesondere Länge und Inhalt, und übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.

Der Veranstalter hält sich an die gesetzliche Verordnung betreffend maximale Lautstärke von 100dB(A). Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke, insbesondere vor Bühne und Lautsprechern, die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Es wird deshalb besonders beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden. Kostenlose Ohrstöpsel sind an allen Bars und beim Eingang erhältlich. Für Kinder empfehlen wir zudem, einen altersgerechten Gehörschutz mitzubringen. Für etwaige Hör- oder Gesundheitsschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

5. Bild- und Tonaufnahmen

Ton-, Foto-, Video-, Film- und sonstige reproduzierbare Aufnahmen für den privaten Gebrauch sind möglich.

Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Ton-, Foto-, Video-, Film- und sonstige reproduzierbare Aufnahmen, insbesondere von den am Festival auftretenden Künstler:innen, von Besucher:innen und von Festivalinfrastruktur, sind ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.

Das Mitbringen von professionellen digitalen und analogen Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiven sowie Filmkameras ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Ebenso ist der Einsatz von Drohnen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.

Bei Nichteinhaltung können Besucher:innen von der Veranstaltung entschädigungslos, insbesondere ohne Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, ausgeschlossen werden.

6. Absage und Abbruch einer Veranstaltung

Die Veranstaltung findet im Freien und bei jeder Witterung statt. Die Veranstaltung kann vom Veranstalter jederzeit ohne Angabe von Gründen abgesagt, unterbrochen oder abgebrochen werden.

Bei Absage des Festivals, z.B. wegen Naturgefahren oder höherer Gewalt (z.B. Krieg, Umwelteinflüsse, Katastrophen, Unruhen, Terrorgefahr, Epidemie, Pandemie, behördliches Verbot), verfällt das Ticket und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Eine Absage liegt vor, wenn das Festivalgelände an einem bestimmten Tag überhaupt nicht geöffnet wird. Der Veranstalter bemüht sich, den Besucher:innen a) ersatzweise ein anderes Zauberpark Konzert im Rahmen derselben Ausgabe des Festivals zu offerieren, soweit ein Konzert stattfindet, für welches noch Tickets verfügbar sind, oder b) das Ticketguthaben auf die nächstfolgende Ausgabe des Festivals übertragen zu lassen. Dasselbe gilt, wenn das Festival aufgrund von behördlich verordneten Massnahmen, insbesondere Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus, in der Platzzahl beschränkt und der Einlass deswegen verwehrt wird. Diese Bestimmungen gelten nicht für Freikarten.

Bei Unterbruch oder Abbruch des Festivals besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe des Tickets noch ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, noch auf Übertragung des Ticketguthabens auf das Folgejahr. Als Unterbruch oder Abbruch gilt jede ab Türöffnung des Festivals erfolgte Unterbrechung oder Abbruch ohne Wiederaufnahme des Festivalbetriebs. Bei Wetterverhältnissen, die eine Gefährdung darstellen, wird das Festival unterbrochen. Der Veranstalter wird bei einer entsprechenden Situation laufend über seine Kanäle informieren.

Bei Programmänderungen inkl. Konzertabsagen, und wurde das Ticket noch nicht eingelöst, so gilt das Ticket für ein etwaiges Ersatzdatum desselben Konzerts. Ein Ersatzdatum wird innert 5 Tagen bekannt gegeben. Gibt es kein Ersatzdatum oder kann die Besucher:in dieses nicht wahrnehmen,  kann die Besucher:in a) ersatzweise ein anderes Zauberpark Konzert im Rahmen derselben Ausgabe des Festivals besuchen, soweit ein Konzert stattfindet, oder b) das Ticketguthaben auf die nächstfolgende Ausgabe des Festivals übertragen lassen. Eine Rückgabe/Rückerstattung ist ausgeschlossen. Wurde das Ticket eingelöst, bestehen keine weiteren Ansprüche. Diese Bestimmungen gelten nicht für Freikarten.

7. Personenbezogene Daten und Privatsphäre

Der Veranstalter erlangt keine personenbezogenen Daten der Besucher:innen. Sollte der Veranstalter dennoch wider Erwarten personenbezogene Daten erlangen, anerkennen und erklären sich die Besucher:innen damit einverstanden, dass der Veranstalter im Zusammenhang diese nach Massgabe seiner Datenschutzbestimmungen bearbeitet. Neben der Verarbeitung der Daten zur Bearbeitung von Anfragen kann der Veranstalter die Angaben der Besucher:innen nutzen, um diesen Produkte oder Dienstleistungen zu empfehlen, die diese interessieren könnten.

Den Besucher:innen ist bewusst, dass der Veranstalter, Medienschaffende und Partner im Rahmen des Festivals Foto- und Filmaufnahmen erstellen, veröffentlichen und kommerziell verwerten (beispielsweise zum Zwecke der Ordnung und Sicherheit, Ahndung von Zuwiderhandlungen sowie der Darstellung und Kommerzialisierung des Festivals). Dazu gehören auch Foto- und Filmaufnahmen mit Abbildungen von Besucher:innen. Die Besucher:innen erklären sich damit einverstanden, dass sie auf Foto- und Filmaufnahmen abgebildet werden und diese Aufnahmen für die obgenannten Zwecke entschädigungslos genutzt werden können. Sie verzichten ausdrücklich auf die Geltendmachung diesbezüglicher Persönlichkeitsrechte und Entschädigungsansprüche.

8. Haftungsausschluss

Der Aufenthalt im Zauberpark am Flughafen Zurich erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter schliesst, soweit rechtlich zulässig, die Haftung für Schäden, welche im Zusammenhang mit dem Festival vor, während oder nach dem Besuch einer Veranstaltung entstanden sind, unbesehen davon, ob diese Schäden durch den Veranstalter, Hilfspersonen oder Dritte verursacht wurden, aus. Der Veranstalter haftet insbesondere nur für Schäden, die er oder seine Hilfspersonen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben.

Die Haftung für weitere Schäden, wie beispielsweise Reise- und Unterbringungskosten sind ausgeschlossen.

Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, die den Besucher:innen durch Dritte (Food- und Marktstandbetreiber, Künstler:innen, Besucher:innen etc.) entstanden sind.

Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen. Fundsachen werden für die Dauer des Festivals an der Infopoint deponiert und nach der Veranstaltung dem Fundbüro des Informationsbüros der Flughafen Zurich übergeben.

9. Schlussbestimmungen

Der Veranstalter behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Webseite https://zauberpark.ch/ publiziert und treten mit der Publikation in Kraft. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB.

Für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit den vorliegenden AGB ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Zuständig für die Beurteilung sämtlicher Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Kartenbestellung und dem Veranstaltungsbesuch sind die Gerichte von Vaz/Obervaz.

Stand: 30.08.2023

No Ordinary Art Live AG
Voia Principala 90
7083 Lantsch/Lenz
kontakt@zauberpark.ch

Veranstalter